AKW Hinkley Point
EuGH hält Subventionen für rechtmäßig

Entwurf für Hinkley Point
Eine Förderung der Kernenergie auch mittels Anreizen deckt sich mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft, Investitionen im Bereich der Kernenergie zu erleichtern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Eine Klage des Landes Österreich gegen Beihilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point wurde damit abgewiesen.
Jedes Land in der EU habe zudem das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen, so das Gericht weiter. Das Urteil sorgte für Empörung bei Grünen und Umweltschutzverbänden.
Hinkley Point C ist der erste AKW-Neubau in Großbritannien seit Jahrzehnten. Das Atomkraftwerk soll 2023 ans Netz gehen. Aus Sicht Österreichs, das keine Atomkraftwerke hat, sind alternative Energieformen förderungswürdig, nicht aber die Kernkraft. Außerdem sei die Förderung wettbewerbsverzerrend, hieß es 2015 zur Begründung der Klage.
Die EU-Kommission hatte die britischen Beihilfen 2014 genehmigt. Österreich hat eine ähnliche Klage gegen den Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks eingebracht.
Der EuGH stützte sein Urteil auf den Euratom-Vertrag von 1957, der die Förderung der Atomkraft erlaubt. Großbritannien hatte den AKW-Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt. Nach Berechnungen von Greenpeace lässt sich die britische Regierung den Reaktor in dieser Zeit rund 108 Milliarden Euro an Subventionen kosten.
"Ein schwarzer Tag für die Energiewende in Europa", sagte die atompolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Sylvia Kotting-Uhl, zu der EuGH-Entscheiung. Atomwillige Länder könnten sich nun auf wohlwollende Entscheidungen für horrende und völlig absurde AKW-Beihilfen verlassen. "Die heute schon tatsächlich viel günstigeren Erneuerbaren Energien geraten durch dieses Urteil ins Hintertreffen", sagte die Grünen-Politikerin.
ssu/AFP/dpa-AFX