So geht Arbeit
Krank am Brückentag - was, wenn der Chef das nicht glaubt?

Krank im Bett
Sie haben ein Problem:
Sie sind krank, ganz ehrlich: Husten, Schnupfen, Heiserkeit. Dazu Fieber und Kopfschmerzen, bis Sie wieder zur Arbeit können, dauert es noch ein bisschen. Nur Ihr Chef, der glaubt Ihnen davon kein Wort.
Denn erstens sind Sie seit dem vergangenen Brückentag krank. An dem wollten Sie eigentlich freihaben, aber nach langem Gezerre in der Abteilung bekamen zwei Kollegen frei, und Sie wurden zur Stallwache verdonnert. Den etwas voreilig gebuchten Kurzurlaub an der Seenplatte mussten Sie stornieren. Und das weiß Ihr Chef, die Buchung hatten Sie als Argument angeführt, warum Sie auf jeden Fall an diesem Tag freihaben wollen.
Zweitens haben Sie sich im Eifer des Gefechts zu einer pampigen Äußerung hinreißen lassen: "Dann muss ich eben krankfeiern." Sie waren dabei laut genug, dass es das ganze Büro mitbekommen hat. Das bereuen Sie jetzt, wo Sie im Bett vor sich hinköcheln und röcheln.
Das könnte helfen:
Ist auf den ersten Blick banal, aber: ein Attest. Sicher, für einen Tag mit Schnupfen brauchen Sie normalerweise keins - in der Regel müssen Sie spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit den gelben Zettel in die Firma schicken. Aber in diesem Fall sollten Sie besser nicht so lange warten, aus innenpolitischen Gründen. Gehen Sie noch am Brückentag zum Arzt.
Es kann nämlich auch passieren, dass der Arbeitgeber bereits am ersten Tag ein Attest verlangt, das darf er durchaus. Sie müssen sich ja ohnehin umgehend krankmelden, wenn Sie arbeitsunfähig sind, da kann man so was gleich besprechen.
Wenn Ihr Chef Ihnen die Krankheit nicht glaubt, ist das zwar zuerst mal sein Problem - aber nur, solange Sie zwei Bedingungen erfüllt haben:
1. Sie haben sich umgehend krankgemeldet, in diesem Fall also bereits am Brückentag.
2. Sie liefern innerhalb der Drei-Tages-Frist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab.
Dann müssen Sie keine zusätzlichen Beweise für Ihre Erkrankung erbringen. Umgekehrt muss der Arbeitgeber beweisen, warum Ihnen bei einer Krankmeldung nicht zu trauen sein könnte.
Nehmen wir aber mal an, der Brückentag und Ihr erster Krankheitstag lag auf einem Freitag, und Sie sind am Montag zum Arzt gegangen. Ihr Chef hat den Zoff vor das Arbeitsgericht gebracht. Dort haben Sie Ihre Chancen durch Ihren Wutausbruch erheblich verschlechtert. Eine Ankündigung, sich den freien Tag per gelbem Schein zu holen, kann durchaus einer von mehreren Punkten sein, mit denen die Gegenseite versucht, Ihnen Arbeitszeitbetrug nachzuweisen.
In so einer Situation ist für Sie ein spät ausgestelltes Attest zwar besser als keins. Es zeigt, dass Sie überhaupt an jenen Tagen krank waren. Nur ob das auch am Brückentag selbst schon so war, ist damit nicht bewiesen.
Denn wenn Sie erst am Montag in der Praxis waren, kann Ihnen der Arzt das Attest nicht einfach rückwirkend ausstellen. Damit soll Missbrauch verhindert werden.
Das sollten Sie beachten:
Ein rückwirkendes Attest ist für den Arzt selbst heikel. In der einschlägigen Richtlinie heißt es:
"Eine Rückdatierung [ ...] ist nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig."
Damit sollen Ausnahmen ermöglicht werden, wenn einem gebrechlichen Patienten der Weg zum Arzt nicht zugemutet werden kann oder wenn die Ärzteversorgung am Wochenende so ungünstig ist, dass es eben nicht geklappt hat. Ob ihre Lage da reinpasst, ist letztlich Ermessenssache des Arztes.
Und sonst so?
Grundsätzlich sollte man alles vermeiden, was Zweifel an einer ehrlichen Krankmeldung wecken könnte. Aber was ist das? Müssen Sie die ganze Zeit zu Hause bleiben?
Nein, das ist niemandem zuzumuten. Auch Kranke müssen schließlich Essen einkaufen oder für einen Spaziergang vor die Tür. Alles ist erlaubt, was die Genesung nicht verhindert oder verzögert. Ein Marathonlauf also wäre jetzt nicht angebracht.